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qualzucht:belastungskategorie

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qualzucht:belastungskategorie [2023/12/10 16:50] andreasqualzucht:belastungskategorie [2026/05/12 20:14] (aktuell) kathrin
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 Im Tierschutzgesetz der Schweiz (TSchG)((TSchG, 2005. Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2022). Online, Abruf am 9.4.2023 von https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird in Artikel 3, Buchst. a eine "Belastung" im Kontext des Tierschutz folgendes definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird"// Im Tierschutzgesetz der Schweiz (TSchG)((TSchG, 2005. Schweizer Tierschutzgesetz (TSchG) vom 16. Dezember 2005 (Stand am 1. Januar 2022). Online, Abruf am 9.4.2023 von https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2008/414/de)) wird in Artikel 3, Buchst. a eine "Belastung" im Kontext des Tierschutz folgendes definiert: //"Eine Belastung liegt vor, wenn dem Tier insbesondere Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, es in Angst versetzt oder erniedrigt wird, wenn tief greifend in sein Erscheinungsbild oder seine Fähigkeiten eingegriffen oder es übermässig instrumentalisiert wird"//
  
-Im Tierschutzgesetz der Schweiz wird auch festgelegt, wer ein Zuchtverbot aussprechen darf - TSchG, Artikel 10, Abschnitt 2: //"Der Bundesrat erlässt Vorschriften über das Züchten und Erzeugen von Tieren und bestimmt die Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Zuchtzielen und Reproduktionsmethoden; dabei berücksichtigt er die Würde des Tieres. Er kann die Zucht, das Erzeugen, das Halten, die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie das Inverkehrbringen von Tieren mit bestimmten [[qualzucht:qualzuchtmerkmale|Merkmalen]], insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, verbieten."//. In Artikel 9, Punkt 3 wird erklärt, dass bei der Belastungsbeurteilung nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt werden.+Im Tierschutzgesetz der Schweiz wird auch festgelegt, wer ein Zuchtverbot aussprechen darf -- TSchG, Artikel 10, Abschnitt 2: //"Der Bundesrat erlässt Vorschriften über das Züchten und Erzeugen von Tieren und bestimmt die Kriterien zur Beurteilung der Zulässigkeit von Zuchtzielen und Reproduktionsmethoden; dabei berücksichtigt er die Würde des Tieres. Er kann die Zucht, das Erzeugen, das Halten, die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie das Inverkehrbringen von Tieren mit bestimmten [[qualzucht:qualzuchtmerkmale|Merkmalen]], insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, verbieten."//. In Artikel 9, Punkt 3 wird erklärt, dass bei der Belastungsbeurteilung nur erblich bedingte Belastungen berücksichtigt werden.
  
 „Belastungskategorien“ (BK) gehen auf die Schweizer „Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten“((BLV, 2014. 455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014 „Belastungskategorien“ (BK) gehen auf die Schweizer „Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten“((BLV, 2014. 455.102.4 Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten vom 4. Dezember 2014
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   * Belastungskategorie 3: starke Belastung.   * Belastungskategorie 3: starke Belastung.
  
-Eine leichte Belastung der Kategorie 1 liegt vor: //"wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmässige medizinische Pflegemassnahmen kompensiert werden kann."//. In Artikel 6, Absatz 1 wird festgestellt, dass mit Tieren der Belastungskategorie 0 und 1 gezüchtet werden darf und in Absatz 2, dass mit Tieren der Belastungskategorie 2 gezüchtet werden darf, //"wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt."// Gemäß Artikel 9 ist die Zucht mit Tieren der Belastungsform sowie den Nachkommen verboten, wenn das Zuchtziel eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Außerdem ist die Zucht von Tieren verboten, wenn //sie einer Zuchtform angehören, die aufgrund  der Körperbaus oder der Fähigkeiten// (Artikel 9, c):+Eine leichte Belastung der Kategorie 1 liegt vor: //"wenn eine belastende Ausprägung von Merkmalen und Symptomen bei Heim- und Nutztieren durch geeignete Pflege, Haltung oder Fütterung, ohne Eingriffe am Tier und ohne regelmässige medizinische Pflegemassnahmen kompensiert werden kann."//. In Artikel 6, Absatz 1 wird festgestellt, dass mit Tieren der Belastungskategorie 0 und 1 gezüchtet werden darf und in Absatz 2, dass mit Tieren der Belastungskategorie 2 gezüchtet werden darf, //"wenn das Zuchtziel beinhaltet, dass die Belastung der Nachkommen unter der Belastung der Elterntiere liegt."// Gemäß Artikel 9 ist es verboten, mit Tieren zu züchten, wenn es Tiere der Belastungskategorie sind oder wenn das Zuchtziel bei den Nachkommen eine Belastung der Kategorie 3 zur Folge hat. Außerdem ist die Zucht von Tieren verboten, wenn //sie einer Zuchtform angehören, die aufgrund  des Körperbaus oder der Fähigkeiten// (Artikel 9, c):
   - //nicht tiergerecht gehalten werden kann,//\\   - //nicht tiergerecht gehalten werden kann,//\\
   - //keine physiologische Körperhaltung einnehmen kann,//\\   - //keine physiologische Körperhaltung einnehmen kann,//\\
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   * //Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen,//\\   * //Skelettdeformationen oder Fehlbildungen, wie Bewegungsanomalien oder Lähmungen,//\\
   * //Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf Zahnstellung, Lage der Augen und  Atemfähigkeit,//\\   * //Schädeldeformationen mit behindernden Auswirkungen auf Zahnstellung, Lage der Augen und  Atemfähigkeit,//\\
-  * //Fehlfunktion des Hörapparates wie Taubheit.//\\+  * //Fehlfunktion des Hörapparateswie Taubheit.//\\
   * //Tasthaare: Missbildungen//\\   * //Tasthaare: Missbildungen//\\
   * //Verhalten: Behinderung der Fortbewegung durch übermässige Vergrösserung der Ohren.//\\   * //Verhalten: Behinderung der Fortbewegung durch übermässige Vergrösserung der Ohren.//\\
  
-Mit den Rassezuchtstandards trug der "Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V." (ZDRK) von 2004 und 2018 in Deutschland für Kaninchen als Nutztiere den Punkten Rechnung, so z. B. mit Bestimmungen in Bezug auf erbliche Erkrankungen wie Zwergwuchs und Brachygnathie, Missbildungen der Tasthaare bei Rexkaninchen und eine Einschränkung der Ohrlänge bei Englischen Widderkaninchen. Für den Bereich der Zucht und Vermehrung im Heimtierbereich existieren solche Informationen nicht.+Mit den Rassezuchtstandards von 2004 und 2018 trug der "Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V." (ZDRK) in Deutschland für Kaninchen als Nutztiere den Punkten Rechnung, so z. B. mit Bestimmungen in Bezug auf erbliche Erkrankungen wie [[genetik:zwergwuchs_hmga2|Zwergwuchs]] und [[krankheiten:zahnfehler#Brachygnathia (Kieferverkürzung)|Brachygnathie]], Missbildungen der Tasthaare bei [[genetik:kurzhaar_liph|Rex]]kaninchen und eine Einschränkung der Ohrlänge bei Englischen Widderkaninchen. Für den Bereich der Zucht und Vermehrung im Heimtierbereich existieren solche Informationen nicht.
  
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qualzucht/belastungskategorie.txt · Zuletzt geändert: von kathrin

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