kastration:kastration
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
| kastration:kastration [2023/10/21 19:41] – andreas | kastration:kastration [2026/08/12 09:59] (aktuell) – kathrin | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| ====== Kastration ====== | ====== Kastration ====== | ||
| ===== Allgemeines ===== | ===== Allgemeines ===== | ||
| - | Kastrieren bedeutet die operative Entfernung (Amputation) der Keimdrüsen - auch Geschlechtsdrüsen oder Gonaden | + | Kastrieren bedeutet die operative Entfernung (Amputation) der Keimdrüsen |
| Beim männlichen Tier werden die Hoden durch eine Orchiektomie, | Beim männlichen Tier werden die Hoden durch eine Orchiektomie, | ||
| Zeile 12: | Zeile 12: | ||
| In der Heimtierhaltung werden heute Rammler pauschal kastriert, um sie gemeinsam mit anderen | In der Heimtierhaltung werden heute Rammler pauschal kastriert, um sie gemeinsam mit anderen | ||
| - | "//(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn\\ | + | "//(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn// |
| + | //1. der Eingriff im Einzelfall\\ | ||
| + | a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder// | ||
| + | //b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,// | ||
| - | 1. der Eingriff im Einzelfall\\ | + | //1a. eine nach artenschutzrechtlichen Vorschriften vorgeschriebene Kennzeichnung vorgenommen wird,//\\ |
| - | a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder\\ | + | //1b. eine Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand vorgenommen wird,//\\ |
| - | b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,\\ | + | |
| - | 1a. eine nach artenschutzrechtlichen Vorschriften vorgeschriebene Kennzeichnung vorgenommen wird,\\ | + | //2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,//\\ |
| - | 1b. eine Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand vorgenommen wird,\\ | + | //2a. unter acht Tage alte männliche Schweine kastriert werden,//\\ |
| - | 2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,\\ | + | //3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt |
| - | 2a. unter acht Tage alte männliche Schweine kastriert werden,\\ | + | |
| - | 3. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres | + | //4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken |
| - | 4. das vollständige | + | //5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung |
| - | 5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.//" | + | Dieser Paragraph dient also dem Schutz der Unversehrtheit |
| - | + | ||
| - | + | ||
| - | Dieser Paragraph dient also dem Schutz der Unversertheit | + | |
| * wenn ein Tierarzt die medizinische Notwendigkeit wie z. B. eine Krebserkrankung feststellt (Indikation) | * wenn ein Tierarzt die medizinische Notwendigkeit wie z. B. eine Krebserkrankung feststellt (Indikation) | ||
| * zum Schutz des Tieres oder anderer | * zum Schutz des Tieres oder anderer | ||
| Zeile 39: | Zeile 37: | ||
| Amputation bedeutet nach Lorz & Metzger (2008)((Lorz, | Amputation bedeutet nach Lorz & Metzger (2008)((Lorz, | ||
| - | Eine tierärztliche Indikation definiert sich als Rechtfertigungsgrund bzw. Umstand tierärztlich diagnostischer, | + | Eine tierärztliche Indikation definiert sich als Rechtfertigungsgrund bzw. Umstand tierärztlich diagnostischer, |
| Zwingt der Grund zu der Maßnahme, liegt eine absolute, bei Vorliegen von sinnvollen Alternativen eine relative Indikation vor. Die tierärztliche Indikation ist also nicht ausschließlich auf das Vorliegen einer Erkrankung | Zwingt der Grund zu der Maßnahme, liegt eine absolute, bei Vorliegen von sinnvollen Alternativen eine relative Indikation vor. Die tierärztliche Indikation ist also nicht ausschließlich auf das Vorliegen einer Erkrankung | ||
| - | Ausdrücklich keine Indikation | + | Ausdrücklich keine Indikation |
| - | Im Tierschutzgesetz, | + | Im Tierschutzgesetz, |
| Nach einer Umfrage von Mertens & Unselm (1997)((Mertens, | Nach einer Umfrage von Mertens & Unselm (1997)((Mertens, | ||
| Zeile 51: | Zeile 49: | ||
| ===== Aktuelle Sitution in Deutschland ===== | ===== Aktuelle Sitution in Deutschland ===== | ||
| ==== Verhütung ==== | ==== Verhütung ==== | ||
| - | Die Kastration von Rammlern ist aus den bereits genannten Gründen des eigenen Schutzes und den von Artgenossen sowie der ungewollten Fortpflanzung heute relativ „normal“ und in der Heimtierhaltung kaum in Frage gestellt. Trotzdem muss ganz klar darauf verwiesen werden, dass bei entsprechenden | + | Die Kastration von Rammlern ist aus den bereits genannten Gründen des eigenen Schutzes und den von Artgenossen sowie der ungewollten Fortpflanzung heute relativ „normal“ und in der Heimtierhaltung kaum in Frage gestellt. Trotzdem muss ganz klar darauf verwiesen werden, dass bei entsprechenden |
| * Verhütung von Gebärmutterkrebs und anderen Gebärmuttererkrankungen, | * Verhütung von Gebärmutterkrebs und anderen Gebärmuttererkrankungen, | ||
| * Verhütung von Scheinträchtigkeiten, | * Verhütung von Scheinträchtigkeiten, | ||
| Zeile 62: | Zeile 60: | ||
| ==== Humanbereich ==== | ==== Humanbereich ==== | ||
| - | Im Humanbereich wurden für Frauen in Deutschland folgende Fakten festgestellt((RKI, | + | Im Humanbereich wurden für Frauen in Deutschland folgende Fakten festgestellt:((RKI, (2012): Krebs in Deutschland 2009/2010. 9. Ausgabe, 2013. Beiträge zur Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Robert Koch-Institut, |
| * eine von acht Frauen (12,5%) in Deutschland erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Davon ist jede vierte | * eine von acht Frauen (12,5%) in Deutschland erkrankt im Laufe ihres Lebens an Brustkrebs. Davon ist jede vierte | ||
| * 2,1 % der Frauen in Deutschland erkranken im Laufe des Lebens an Gebärmutterkörperkrebs, | * 2,1 % der Frauen in Deutschland erkranken im Laufe des Lebens an Gebärmutterkörperkrebs, | ||
| Zeile 68: | Zeile 66: | ||
| ===== Populationsregulierung ===== | ===== Populationsregulierung ===== | ||
| - | Als eine Begründung für die Notwendigkeit der Kastration wildlebender Tiere wird häufig die Überpopulation angeführt. Eine Untersuchung zum Thema „Regulierung der Population von Wildkaninchen“ in freier | + | Als eine Begründung für die Notwendigkeit der Kastration wildlebender Tiere wird häufig die Überpopulation angeführt. Eine Untersuchung zum Thema „Regulierung der Population von Wildkaninchen“ in freier |
| - | Tabelle 6: Gesamtzahl der Tiere am Beginn und Ende der Untersuchung in Abhängigkeit von der jeweiligen | + | Tabelle 6: Gesamtzahl der Tiere am Beginn und Ende der Untersuchung in Abhängigkeit von der jeweiligen |
| ^Sterilisationsrate^0%^40%^60%^80%^ | ^Sterilisationsrate^0%^40%^60%^80%^ | ||
| Zeile 78: | Zeile 76: | ||
| Selbst im Fall der Sterilisation von 80% weiblicher Tiere einer Population von Wildkaninchen lag die Gesamtzahl nach 4 Jahren fast wieder auf dem des Ausgangsjahres. | Selbst im Fall der Sterilisation von 80% weiblicher Tiere einer Population von Wildkaninchen lag die Gesamtzahl nach 4 Jahren fast wieder auf dem des Ausgangsjahres. | ||
| - | In einer Dissertation von Kalz, (2001)((Kalz, B. (2001): Populationsbiologie, | + | In einer Dissertation von Kalz, 2001((Kalz, B. (2001): Populationsbiologie, |
| In der Haustierhaltung von Kaninchen ist die Kastration weiblicher Tiere aus Gründen der Vermehrung normalerweise nicht gegeben, weil in der Regel die Rammler kastriert werden. Diese Maßnahme soll vor ungewollter Vermehrung wie auch dem Schutz vor gleichgeschlechtlichen Artgenossen dienen, weil bei Eintreten der Geschlechtsreife Rangordnungskämpfe um das Territorium ausgetragen werden, die auf Grund des begrenzten Territoriums und somit fehlender Ausweichmöglichkeiten eine hohe Verletzungsgefahr bergen. | In der Haustierhaltung von Kaninchen ist die Kastration weiblicher Tiere aus Gründen der Vermehrung normalerweise nicht gegeben, weil in der Regel die Rammler kastriert werden. Diese Maßnahme soll vor ungewollter Vermehrung wie auch dem Schutz vor gleichgeschlechtlichen Artgenossen dienen, weil bei Eintreten der Geschlechtsreife Rangordnungskämpfe um das Territorium ausgetragen werden, die auf Grund des begrenzten Territoriums und somit fehlender Ausweichmöglichkeiten eine hohe Verletzungsgefahr bergen. | ||
kastration/kastration.txt · Zuletzt geändert: von kathrin
